3 Mio Grundstücke auf dem Gebiet der ehemaligen DDR (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) dienen Versorgungsunternehmen (Energie, Strom, Gas, etc., Wasser, Abwasser, Telekommunikation u.a., Schienen u.a.) zur Nutzung, um dort ihre Kabel, Kanäle, Rohre, Leitungen, Hochspannungsmasten, Sendekästen und – masten Trafostationen, Umspannstationen u.a. zu verlegen und zu betreiben.
Nur ein verschwindend geringer Bruchteil der Grundstückseigentümer erhielt dafür bisher die gesetzlich vorgesehene finanzielle Entschädigung – hier „Ausgleich“ genannt nach § 9 GBBerG (Grundbuchbereinigungsgesetz).
Einem Teil der Grundstückseigentümer (nur solche bei denen im Grundbuch für das Leitungsrecht oder Anlagenrecht eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragen ist und weitere Voraussetzungen vorliegen) droht jetzt die Verjährung eines Teils der Entschädigung, soweit diese 2008 fällig wurde.
WER betroffen ist und WIE Sie die Verjährung und den Verlust Ihrer Entschädigung verhindern, (weiterlesen…)
