Handeln Sie JETZT!
Wenden Sie die Verjährungsgefahr erfolgreich ab !
Auf 3 Mio Grundstücken im Osten Deutschlands verlaufen Versorgungsleitungen aller Art aus DDR-Zeiten. Es stehen dort Strommasten, es laufen Fernwärmerohre oder Abwasserkanäle übers Grundstück oder Telekomunikationsanlagen belegen Teile des Grundstückes. Als Eigentümer steht Ihnen in der Regel ein finanzieller Ausgleich zu. Das Gesetz regelt ihn in § 9 GBBerG. Einige dieser Ausgleichsansprüche drohen durch Verjährung verloren zu gehen. Dagegen können die Eigentümer selbst aktiv etwas tun:
Mit unserem kostenlosen Downloadskript (dem InfoBaustein) stellen Sie selbst fest, ob Ihr Anspruch von Verlust bedroht ist. Sie erfahren sogleich, was Sie gegen den Verlust tun können und wie das geht. Alle Informationen sind ohne juristische oder technische Vorkenntnisse verständlich. Zum Selbermachen der nötigen Briefe und Schreiben gibt es Vorlagen, Muster und Anleitungen.
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InfoBaustein
Entschädigung für Leitungsrechte
Verjährung verhindern!
Unterbrechung der Verjährung von Ansprüchen
nach § 9 Abs. 3 GBBerG
Wenn Sie wollen, können Sie hier in einem Artikel auch zunächst noch mehr lesen.
